Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Februar 2025
§1 Vertragsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte / Aufträge der als Einzelunternehmer / Freelancer / Ingenieur tätigen Person Philipp Hinxlage und derer Geschäftsbezeichnung visualized, visualized.studio, moe.cinema (vormals) und Pseudonym Moe, nachfolgend Auftragnehmer genannt und dessen Auftraggeber. Diese AGB gelten auch für alle anderen mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Ebenso haben sie Gültigkeit für die im Rahmen des Auftrages mit weiteren Beteiligten abgeschlossenen Verträge.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt technische und kreative Leistungen in den Bereichen der digitalen Videografie, Fotografie & Postproduktion, Grafik- & Webdesign, 3D-Visualisierung, Livestreaming, DJing und Projektmanagement, sowie der technischen Beratung und Workshops in Bezug auf alle genannten Dienstleistungen. Beworben werden diese Bereiche zusammengefasst als "visual content, design & 3D".
(2) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Ereignisse durch Naturgewalten, berechtigen den Auftragnehmer dazu, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder bei drohender Gefahr ganz abzubrechen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind insoweit ausgeschlossen. Eine Pandemie (Beispiel Covid-19) und all ihre Folgen fällt ebenso unter ein Ereignis höherer Gewalt.
§3 Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) Es gilt deutsches Urheberrecht. Dem Auftragnehmer steht das uneingeschränkte Urheberrecht an allen Werken zu. Der Urheber kann jedoch nach Absprache Nutzungsrechte an Dritte übertragen.
(2) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen / Werke (Videos, Filme, Fotos, Designs, Layouts, Skizzen, Entwürfe, Ideen, Konzepte, Texte, Strategien, sonstige Beiträge, etc., nachfolgend Leistungen oder Werke genannt), sowie entsprechende Leistungen, die im Vorfeld im Rahmen der Auftragsakquise entstehen, sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem UrhG bzw. KunstUrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ohne ausdrückliche Genehmigung ist unzulässig.
(3) Bei Verstößen hiergegen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zunächst formell zu ermahnen und Unterlassung zu fordern. Nach wiederholtem Verstoß ist vom Auftraggeber einmalig Schadensersatz zu leisten und zwar im Wege eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 20% der zwischen der Parteien ausdrücklich vereinbarten oder üblichen Vergütung.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart, werden im Rahmen eines Projektes nur Nutzungsrechte im Rahmen des jeweiligen Auftrages übertragen. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht im Sinne des UrhG bzw. KunstUrhG übertragen. Weitergehende Verwertungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen/Werke im Rahmen der Eigenwerbung oder Präsentation auf der Homepage bzw. den eigenen Social-Media-Kanälen zu verwenden. Sollte entsprechendes Projekt Interna des Auftraggebers enthalten und damit eine Veröffentlichung für Marketingzwecke unmöglich machen, so hat dieser dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Für mögliche entstehende Schäden durch Nichtinformation haftet der Auftraggeber.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, Arbeiten des Auftragnehmers bei Publizierung gem. §13 UrhG zu kennzeichnen (Credit). In Verbindung mit der Plattform Instagram hat das per Einladung als Co-Autor des Posts zu erfolgen (Account "visualized.studio"). In diesem Zusammenhang gilt auch §95c UrhG, der eine Entfernung bestehender Urheberrechtsvermerke verbietet. Diese Pflicht kann für werbliche Verwendung durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
(7) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
(8) Über Art und Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
§4 Zahlungsbedingungen
(1) Produktionskosten können aufgrund unvorhergesehener Mehraufwände bis zu 10% über dem Gesamtangebot berechnet werden, ohne dass es hierfür einer Nachkalkulation oder Freigabe durch den Auftraggeber bedarf. Darüber hinaus gehender Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und ggf. einer Nachkalkulation und gesonderter Freigabe.
(2) Das vereinbarte Honorar versteht sich als Nettobetrag zzgl. verauslagter Kosten und gesetzlicher Umsatzsteuer. Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung sofort und ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Sämtliche Rechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer. Insbesondere kann ein etwaig eingeräumtes Nutzungsrecht der bis zur vollständigen Zahlung jederzeit widerrufen werden. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen auch vor Leistungserbringung zu verlangen und die Auftragsbearbeitung vom fristgerechten Zahlungseingang abhängig zu machen. Folgende Vorauszahlungen sind bei entsprechender Auftragsgesamtsumme zu erbringen:
- Ab einer Auftragsgesamtsumme von 5.000 Euro netto: 25% der Auftragssumme als Vorauszahlung
- Ab einer Auftragsgesamtsumme von 10.000 Euro netto: 50% der Auftragssumme als Vorauszahlung
(4) Bei Rücktritt / Stornierung eines erteilten Auftrages durch den Auftraggeber vor einem mit einem verbindlichen Termin versehenen Projektbeginn berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:
- Ab zwei Wochen bis ein Tag vor Beginn des Auftrags: 25% der Auftragsgesamtsumme
- Ab ein Tag vor Beginn des Auftrags: 75% der Auftragsgesamtsumme
(5) Bei Nichteinhaltung bzw. Nichtwahrnehmung eines fest vereinbarten Termins im Rahmen eines erteilten Auftrages (z.B. Filmdreh, Fotografietermin, Projektpräsentation, Workshop, etc.) durch den Auftraggeber berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber unabhängig vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar folgende Prozentsätze der eigenen Standardstundensätze als Ausfallgebühr:
- Ab eine Woche bis drei Tage vor Ausführungstermin: 15% des geplanten Zeitaufwands
- Ab drei Tage bis ein Tag vor Ausführungstermin: 35% des geplanten Zeitaufwands
- Ab ein Tag vor Beginn vor Ausführungstermin: 100% des geplanten Zeitaufwands
(6) Bei Rücktritt / Stornierung eines per Annahme durch den Auftragnehmer erteilten Angebotes durch den Auftraggeber ohne bisher erfolgten Projektplanung oder -ausführung berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen pauschalen Prozentsatz von 25% vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr. Etwaige Vorauszahlungen nach §4 Absatz 3 werden anschließend mit der Stornogebühr verrechnet und entsprechend zurückgezahlt oder nachgefordert.
(7) Etwaige im Rahmen eines Auftrags oder eines Projekts entstandende und bis dahin verauslagte Fremdhonorare und Produktionskosten sind vom Auftraggeber, soweit nicht ganz oder teilweise stornierbar, in der tatsächlich entstehenden Höhe zu übernehmen.
(8) Kommt der Auftrag aufgrund eines Umstandes, der außerhalb der Sphäre von Philipp Hinxlage bzw. visualized bzw. visualized.studio bzw. moe.cinema (z.B. Schlechtwetter, Erkrankung der Kundschaft, etc.), nicht zustande, so besteht für den Auftragnehmer ein Anspruch auf Zahlung von bis zu 35% des Honorars. Dies entspricht nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge weniger als des zu erwartenden Schadens des Auftragnehmers aufgrund des Auftragsverlustes und der damit einhergehenden Freihaltung des Termins. Dem Auftraggeber bleibt es jedoch nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Vorschuss sei.
§5 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.
(2) Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
(3) Mit der Annahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die Produktion.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der übergebenen Informationen, Vorlagen, Materialien, Warenzeichen, Geschmacks- und Gebrauchsmuster berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass etwaige Ansprüche gegen den Auftragnehmer erhoben werden, stellt der Vertragspartner den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen frei. Insbesondere übernimmt der Vertragspartner auch sämtliche Kosten, die in diesem Zusammenhang durch Rechtsberatung und -vertretung entstehen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für in Auftrag gegebene Fremdleistungen.
(6) Die Freigabe von Leistungen obliegt dem Auftraggeber.
(7) Entwürfe sind freizugeben und abzuzeichnen oder unverzüglich zu beanstanden.
(8) Der Auftragnehmer übernimmt für die erstellten Leistungen keine rechtliche Überprüfung und haftet insoweit nicht.
§6 Datenschutz & Datenlagerung
(1) Der Auftragnehmer beachtet allgemein gültige datenschutzrechtliche Bestimmungen.
(2) Die Lagerung von Projektdaten durch den Auftragnehmer erfolgt nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, höchstens jedoch zwölf Monaten auf internen, abgesicherten Datenspeichersystemen. Nach Ablauf der Lagerdauer von zwölf Monaten kann der Auftragnehmer selbstständig darüber verfügen, ob Projektdaten weiterhin gelagert oder für freien Speicherplatz entfernt werden. Anschließend gelten weiterhin die in §3 festgesetzten Urheberrechtsvereinbarungen.
(3) Dem Auftraggeber steht nach Ablauf der Mindestlagerdauer frei, weitere Lagerung der Daten auf bestimmte Zeit gegen ein Entgelt in Auftrag zu geben.
(4) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Projekt- und Rohdaten im Zuge eines Auftrags besteht in keinem Fall. Die Herausgabe und / oder Fremdlagerung von Projekt- und Rohdaten ist nur mit Lizenzvergabe sämtlicher Urheberrechte nach UrhG und KunstUrhG möglich und muss dem Projektwert entsprechend durch den Auftraggeber zusätzlich vergütet werden.
§7 Bindung an Angebote
Philipp Hinxlage bzw. visualized bzw. visualized.studio bzw. moe.cinema ist an eine Angebotsdauer von zwei Wochen gebunden, sofern das Angebot nicht ausdrücklich als freibleibend bezeichnet wird. Alsdann erlischt das Angebot. Eine anschließend eingehende Annahmeerklärung gilt als ein für Philipp Hinxlage bzw. visualized bzw. visualized.studio bzw. moe.cinema gemachtes Angebot. Wird das von Philipp Hinxlage bzw. visualized bzw. visualized.studio bzw. moe.cinema ausgehende Angebot als „freibleibend“ bezeichnen, so ist damit gemeint, dass dieses Angebot bis zum Eingang einer Annahmeerklärung jederzeit widerrufen werden kann. Dies kann telefonisch oder durch elektronische Nachricht geschehen. Werden die in ein Angebot eingesetzte Preise oder Mengen als „freibleibend“ bezeichnet, so ist damit gemeint, dass ein circa-Preis oder eine circa-Menge genannt wurde. Der endgültige Preis bzw. die endgültige Menge wird bei Eingang der Annahmeerklärung bestimmt. Der die Annahme erklärende Vertragspartner kann seine Annahme kostenfrei umgehend widerrufen, sobald Philipp Hinxlage bzw. visualized bzw. visualized.studio bzw. moe.cinema mitgeteilt hat, dass sich der Preis erhöht oder die Menge verringert hat.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, zurzeit Brinkstraße 37, 49393 Lohne. Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.